Hamburg, 2. September 2021. Der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG) e.V. formuliert zur Bundestagswahl 2021 vier Empfehlungen an die zukünftige Bundesregierung: Der internationale Agrarhandel sollte gestärkt und ertragsstarke Regionen genutzt werden. Innovationen in der landwirtschaftlichen Erzeugung und im Agrarhandel müssten ermöglicht und gefördert werden. Neue Züchtungstechniken (NZT) müssten auf EU-Ebene rechtlich klar eingeordnet werden, um für Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen. Das europäische Lieferkettengesetz sollte sich an den Standards des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes der Bundesrepublik orientieren. Für diese Ziele sollte sich die neue Bundesregierung auch auf EU-Ebene einsetzen.

1. Die neue Bundesregierung sollte ertragsstarke Regionen und den internationalen Agrarhandel stärken, um die Versorgung Deutschlands mit vielfältigen Agrarerzeugnissen sicherzustellen als auch global zur Lebensmittelversorgung beizutragen.
Seit einigen Monaten bewegen sich die Preise für Getreide und Ölsaaten auf einem historisch hohen Niveau. Damit dieses sich nicht dauerhaft etabliert und letztendlich auf die Verbraucherpreise niederschlägt, muss ausreichend produziert werden. Agrarprodukte sollten daher vorrangig dort erzeugt werden, wo Ressourcen in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und effizient genutzt werden können. In vielen Regionen Deutschlands sind die Voraussetzungen für eine hohe und nachhaltige Produktion gegeben. Klima und Boden begünstigen den Anbau vieler Agrarerzeugnisse, wie Weizen, Gerste, Roggen oder Raps, und auch Technikexpertise, Fachkräfte und Infrastruktur tragen zu guten Erträgen bei. In anderen Weltregionen lassen sich andere Produkte optimal erzeugen. Der internationale Handel schafft anschließend global Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage. Beides – ertragsstarke Regionen und Agrarhandel – gilt es, auf nachhaltige Weise zu nutzen und zu stärken.

2. Die neue Bundesregierung sollte Innovationen erleichtern und fördern, die die Landwirtschaft und den multilateralen Handel noch effizienter gestalten und so dazu beizutragen, dass der Weltbevölkerung nachhaltig erzeugte, hochwertige und erschwingliche Lebensmittel global zur Verfügung stehen.
Damit Landwirtschaft und Lebensmittelwertschöpfungskette die steigenden Nachhaltigkeitsansprüche auch in Zukunft erfüllen können, benötigen sie neue Technologien, digitale Systeme, risikoarme Pflanzenschutzmittel oder auch Neue Züchtungstechniken (NZT). Das Potential solcher Innovationen gilt es nutzbar zu machen, indem bestehende Systeme anerkannt und entsprechende rechtliche Regelungen geschaffen werden.

3. Die neue Bundesregierung sollte sich für die rechtlich klare Einordnung Neuer Züchtungstechniken (NZT) auf EU-Ebene einsetzen, um für Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen und weiterhin Importe aus Ländern zu ermöglichen, die bereits NZT anwenden.
Nicht nur bieten Neue Züchtungstechniken, wie zum Beispiel Genome Editing, Potential in der Anwendung, das derzeit ungenutzt bleibt, auch beeinträchtigt das veraltete EU- Recht den Handel. Beispielsweise in den USA, einem der weltweit wichtigsten Getreideexportländer, unterliegen genom-editierte Pflanzen ohne artfremdes genetisches Material keiner GVO-Regulierung und werden demnach nicht gekennzeichnet. Bislang ist es auch nicht möglich, allgemeingültig nachzuweisen, ob Rohwaren von genom-editierten oder konventionell gezüchteten Pflanzen stammen. Dies stellt Unternehmen, die Rohwaren international handeln oder weiterverarbeiten, vor große Herausforderungen, die wiederum mit einer hohen Rechtsunsicherheit verbunden sind. Das EU-Recht gilt es so zu modernisieren, dass Importeure Rechtssicherheit erlangen und Deutschland und die EU uneingeschränkt an den Weltmarkt angeschlossen sind.

4. Die neue Bundesregierung sollte sich bei der Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes auf EU-Ebene einbringen und sich dafür einsetzen, dass sich dessen Standards an dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik orientieren.
Mit ihrem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist die Bundesrepublik Vorreiter für rechtliche Regelungen zur Stärkung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im unternehmerischen Handeln. Es gilt gleiche Voraussetzungen und Standards für alle EU-Länder zu schaffen, um die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards in den Lieferketten, eine verträgliche Belastung der Unternehmen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Über den VdG:

Der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (VdG) ist seit über 150 Jahren am Welthandelsplatz Hamburg das anerkannte und offizielle Sprachrohr und die Interessenvertretung des internationalen Groß- und Außenhandels mit Getreide, Ölsaaten, Futtermitteln, Hülsenfrüchten, Fischmehl und Speisesaaten. Er agiert als Dienstleister für seine Mitglieder und darüber hinaus als Partner von Verwaltung, Politik und Wirtschaft in Berlin, Bonn und Brüssel.

Kontakt:
Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V.
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Adolphsplatz 1
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Tel: +49 (0)40-369879-16
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