Schiedsgericht

Das Schiedsgericht des Vereins der Getreidehändler der
Hamburger Börse e.V. ist das älteste der Branche

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Streitigkeiten zwischen zwei Vertragsparteien beilegen

Das Schiedsgericht des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. ist seit seiner Gründung im Jahre 1863 das älteste der Branche und mit jährlich rund 25-50 abgewickelten Verfahren auch das am häufigsten angerufene. Sein Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen zwei Vertragsparteien im Getreide- und Futtermittelhandel beizulegen. Dafür reicht eine Partei Schiedsklage ein, um beispielsweise im Falle eines Zahlungsausfalls, bei Nichterfüllung des Vertrages oder mangelhafter Warenqualität ihr Recht geltend zu machen. Falls Sie sich mit einem Vertragspartner uneinig sind und den Weg eines Schiedsverfahrens erwägen, wenden Sie sich gern an uns. Wir informieren Sie gern zu den Modalitäten.

Im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren vor dem Amts- oder Landgericht handelt es sich bei einem Schiedsverfahren um einen Prozess nach vereinbarten Regeln vor Schiedsrichtern, die von den jeweiligen Schiedsparteien zuvor benannt wurden. Ähnlich wie bei staatlichen Gerichtsverfahren (Urteil) steht am Ende eines Schiedsverfahrens eine Entscheidung in Form eines Schiedsspruches.

Die Schiedsgerichtsordnung regelt das Verfahren vor dem Schiedsgericht und dem Oberschiedsgericht.

Unsere Schiedsrichterliste wird regelmäßig aktualisiert. Hier finden Sie kompetente Schiedsrichter, die für ein schiedsrichterliches Verfahren zur Verfügung stehen. Voraussetzung um Schiedsrichter zu werden ist, dass man Inhaber, Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter oder Prokurist einer branchenrelevanten Firma ist oder war, welche in ein Handelsregister oder Genossenschaftsregister der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist. Wenden Sie sich bei Interesse gern an uns.

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    Alexander Bauer

    Alexander Bauer

    Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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