Internationaler Handel trägt dazu bei, Armut zu reduzieren. Das ließ sich dort beobachten, wo Länder in den vergangenen Jahren ihren Import und Export ausgebaut und sich so an den Weltmarkt angeschlossen haben.

Doch die immer weiter verzweigten, globalen Lieferketten bringen Herausforderungen mit sich – und Verantwortung für alle Akteure. Sind die Lebens- und Arbeitsbedingungen fair? Die Löhne angemessen? Wer kontrolliert, dass Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden? Für eine transparente und nachhaltige Lieferkette soll künftig das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sorgen.

2016 hatte die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte und Wirtschaft“ erlassen. Viele Unternehmen hatten darauf mit individuellen Selbstverpflichtungen reagiert. In 2020 fragten dann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bei über 2000 deutschen Unternehmen ab, welche Maßnahmen sie bereits auf freiwilliger Ebene umgesetzt hatten. Das Ergebnis war ernüchternd – so konnte die Einhaltung der Menschenrechte insbesondere bei Zulieferern oft noch immer nicht gewährleistet werden. Als Konsequenz kündigte die Bundesregierung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an, das jetzt im Juni von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Im Oktober soll es veröffentlicht werden und voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten. Zunächst soll es nur für Unternehmen gelten, die mindestens 3.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen. Ein Jahr später soll diese Schwelle auf 1.000 Beschäftigte sinken.

Bereits jetzt setzen sich viele Unternehmen freiwillig für Fairness und Transparenz in ihrer Lieferkette ein – mit Selbstverpflichtungen oder Zertifizierungen. Doch sind sie bislang tendenziell benachteiligt gegenüber Unternehmen, die hierin weniger investieren. Auch dies soll das Gesetz nun ändern und in Deutschland gleiche Standards für alle schaffen.

Die Bundesrepublik zählt damit zu den Vorreitern unter den EU-Ländern, unter anderem neben Frankreich und den Niederlanden. In logischer Konsequenz ist aber auch ein Gesetz auf europäischer Ebene unabdingbar, um über die Landesgrenzen hinaus gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Hierfür hat das EU-Parlament bereits erste Schritte eingeleitet: Noch in diesem Jahr soll ein Vorschlag für ein sogenanntes Sorgfaltspflichtengesetz der EU auf den Weg gebracht werden.

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